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   KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12   

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https://dejure.org/2012,61794
KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12 (https://dejure.org/2012,61794)
KG, Entscheidung vom 06.11.2012 - 11 U 9/12 (https://dejure.org/2012,61794)
KG, Entscheidung vom 06. November 2012 - 11 U 9/12 (https://dejure.org/2012,61794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Wohnungskaufvertrag - Rückabwicklung und Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Auszug aus KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12
    Ist ein solcher Antrag auf den Abschluss eines finanzierten und beurkundungsbedürftigen Vertrages gerichtet, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (BGH v. 11.6.2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874).

    Die in einem Vertragsangebot enthaltene Bindungsfrist ist nur dann unangemessen lang, wenn sie wesentlich über den in § 147 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitraum hinausgeht und der Verwender hierfür kein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, hinter dem das Interesse des Kunden an dem baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (BGH v. 11.6.2010 -V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874).

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12
    Auch bei Grundstücksgeschäften dürfen die Beteiligten davon ausgehen, dass sich ein künftiger Vertragspartner selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten im eigenen Interesse Klarheit verschafft hat (BGH v. 6.4.2001 - V ZR 402/99, NJW 2001, 2021).

    Für die Zurechnung eines solchen Verhaltens ist es aber erforderlich, dass der Verkäufer seinem Vermittler bei den Verhandlungen mit dem Käufer freie Hand gelassen und er ihn mit der Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen betraut hat (BGH v. 6.4.2001 - V ZR 402/99, NJW 2001, 2021).

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12
    Allerdings wird eine Beratung zur Hauptpflicht des Verkäufers aus einem selbständigen Beratungsvertrag, wenn er mit dem Käufer nicht nur über die Bedingungen des angestrebten Kaufvertrages verhandelt, sondern diesem unabhängig davon einen Rat erteilt (BGH v. 13.10.2006 - V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1875).

    Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer - oder sein Vermittler - dem Käufer Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die diesen zum Vertragsabschluss bewegen sollen (vgl. BGH v. 13.10.2006 - V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1875; Palandt-Weidenkaff, 71. Auflage, 2011, § 433 BGB, Rn. 28).

  • OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11

    Formularmäßige Vereinbarung der Fortgeltung der Bindungswirkung des

    Auszug aus KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12
    Solche Klauseln sind insbesondere in Grundstückskaufverträgen weit verbreitet (Herrler/Suttmann, DNotZ 2010, 883, 890; vgl. OLG Dresden v. 20.12.2011 - 14 U 1259/11, NotBZ 2012, 105).

    Sie ist daher selbst dann als wirksam zu behandeln, wenn man die Regelung in Teil A Absatz 3 Satz 2 des Kaufangebots als unwirksam behandeln würde (vgl. auch OLG Dresden v. 20.12.2011 - 14 U 1259/11, NotBZ 2012, 105, 106).

  • BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09

    Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer

    Auszug aus KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12
    Diese tatsächliche Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen, den Benachteiligenden hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (zum Vorstehenden: BGH v. 25.2.2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880, 881).
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12
    Ein solcher besonderer Umstand kann - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - dann vorliegen, wenn beide oder eine Vertragspartei zur Bestimmung des Kaufpreises ein Verkehrswertgutachten eingeholt haben, das erkennbar nicht grob unrichtig ist (BGH v. 21.3.1997 - VZR 355/95, DNotZ 1997, 707, 709; KG v. 22.12.2011 - 22 U 26/11).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 256/88

    Wann ist ein Grundstückskauf sittenwidrig?

    Auszug aus KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12
    Ein solches auffälliges Missverhältnis besteht bei Grundstücksgeschäften regelmäßig dann, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. etwa BGH v. 20.4.1990 - V ZR 256/88, NJW-RR 1990, 950; BGH v. 30.3.1984 - V ZR 61/83, WM 1984, 874).
  • BGH, 30.03.1984 - V ZR 61/83

    Voraussetzungen des Wuchertatbestandes - Voraussetzungen einer gemischten

    Auszug aus KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12
    Ein solches auffälliges Missverhältnis besteht bei Grundstücksgeschäften regelmäßig dann, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. etwa BGH v. 20.4.1990 - V ZR 256/88, NJW-RR 1990, 950; BGH v. 30.3.1984 - V ZR 61/83, WM 1984, 874).
  • BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur

    Auszug aus KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12
    Das sog. Verbot geltungserhaltender Reduktion einer beanstandeten Klausel gilt aber dann nicht, wenn die Regelung mehrere voneinander trennbare Teile enthält (BGH v. 10.9.1997 - VIII ARZ 1/97, NJW 1997, 3437, 3439).
  • BGH, 08.05.1987 - V ZR 89/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Inanspruchnahme von Sicherheiten

    Auszug aus KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12
    Das Überraschungsmoment einer Klausel kann sich allerdings nicht nur aus ihrem Inhalt, sondern auch aus ihrer Unvereinbarkeit mit dem äußeren Erscheinungsbild eines Vertrages ergeben (BGH v. 8.5.1987 - V ZR 89/86, BGHZ 101, 29, 33).
  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 260/03

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie

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